Umsatzsteuer verstehen · 2.7
Ist-Versteuerung oder Soll-Versteuerung?
Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit deiner Leistung, auch wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung erst, wenn das Geld da ist. Soll ist der Normalfall, Ist musst du beantragen.
Das Wichtigste
Beispiel: Leistung im Dezember, Rechnung über 1.190 €, Zahlung im Februar.
- Soll: Die 190 € Umsatzsteuer meldest du mit der Voranmeldung für Dezember.
- Ist: Die 190 € meldest du erst für Februar.
Die Ist-Versteuerung beantragst du beim Finanzamt, zum Beispiel direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Für UG und GmbH ist sie möglich, solange der Umsatz unter einer Grenze bleibt. Sie betrifft nur deine eigene Umsatzsteuer: Vorsteuer ziehst du weiter ab, sobald die Rechnung da ist. Anzahlungen versteuerst du in beiden Systemen, sobald das Geld eingeht.
Zahlen deine Kunden oft spät, ist die Ist-Versteuerung ein echter Liquiditätsvorteil.
Zahlen & Grenzwerte (Stand: November 2026)
- Ist-Versteuerung: bis 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr
- Ab 01.01.2028: Ist-Versteuerer müssen auf ihren Rechnungen darauf hinweisen; ihre Kunden ziehen die Vorsteuer erst mit der Zahlung ab
Rechtsgrundlagen
§ 13 UStG§ 16 UStG§ 20 UStG§ 15 UStG
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Pluto berücksichtigt in der Voranmeldung automatisch, ob du nach Soll oder Ist versteuerst.
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